Urteil des Gerichts vom 30. November 2011 - Sniace/Kommission
(Rechtssache T-238/09)
(Staatliche Beihilfen - Umschuldungsvereinbarungen - Entscheidung, mit der die Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden - Begründungspflicht)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Sniace, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. J. Moncholí Fernández und S. Rating)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: C. Urraca Caviedes)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/612/EG der Kommission vom 10. März 2009 über die Maßnahme Spaniens C 5/2000 (ex NN 118/97) zugunsten des Unternehmens Sniace, SA mit Sitz in Torrelavega (Kantabrien) und zur Änderung der Entscheidung 1999/395/EG (ABl. L 210, S. 4)
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Sniace, SA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.
____________1 - ABl. C 193 vom 15.8.2009.