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Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 13. Juli 2009 - Sniace/Kommission

(Rechtssache T-238/09 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der eine Beihilfe für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Missachtung von Formerfordernissen - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Antragstellerin: Sniace, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. J. Moncholí Fernández)

Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: C. Urraca Caviedes)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C (2009) 1479 final der Kommission vom 10. März 2009 über die von Spanien der Sniace, SA (Torrelavega, Kantabrien) gewährte Beihilfe C 5/2000 (ex NN 118/1997) und zur Änderung der Entscheidung 1999/395/EG vom 28. Oktober 1998

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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