Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 13. Juli 2009 - Sniace/Kommission
(Rechtssache T-238/09 R)
(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Entscheidung, mit der eine Beihilfe für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Missachtung von Formerfordernissen - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Antragstellerin: Sniace, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. J. Moncholí Fernández)
Antragsgegnerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: C. Urraca Caviedes)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C (2009) 1479 final der Kommission vom 10. März 2009 über die von Spanien der Sniace, SA (Torrelavega, Kantabrien) gewährte Beihilfe C 5/2000 (ex NN 118/1997) und zur Änderung der Entscheidung 1999/395/EG vom 28. Oktober 1998
Tenor
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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