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Beschluss des Gerichts vom 9. Februar 2024 – Derivados del Flúor/Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-500/14 bis T-504/14)1

(Nichtigkeitsklage – Staatliche Beihilfen – Von den spanischen Behörden gewährte Beihilfe für bestimmte wirtschaftliche Interessenvereinigungen [WIV] und deren Investoren – Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen für den Erwerb von Schiffen anwendbares Steuersystem [spanisches True-Lease-Modell] – Beschluss, mit dem die Beihilfe teilweise für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und teilweise ihre Rückforderung angeordnet wird – Teilweiser Wegfall des Streitgegenstands – Teilweise Erledigung – Teilweise offensichtliche Unzulässigkeit – Vorteil – Selektiver Charakter – Neue Beihilfe – Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten –Befugnismissbrauch – Gleichbehandlung – Berechtigtes Vertrauen – Rechtssicherheit –Teilweise offensichtlich jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrende Klage)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Klägerin in der Rechtssache T-500/14: Derivados del Flúor, SA (Bilbao, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Prieto Tejo)

Klägerin in der Rechtssache T-501/14: Fami-Cuatro de Inversiones, SA (Madrid, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt J. Prieto Tejo)

Klägerin in der Rechtssache T-502/14: Torrevisa, SA (Torrevieja, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwälte J. Bonet Léon und F. Garcia Sarabia)

Klägerin in der Rechtssache T-503/14: Euroways, SL (Hospitalet de Llobregat, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwälte J. Bonet Léon und F. Garcia Sarabia)

Klägerin in der Rechtssache T-504/14: Sertrans Catalunya, SA (Barcelona, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwälte J. Bonet Léon und F. Garcia Sarabia)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch J. Carpi Badía und P. Němečková als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwältin M. Segura Catalán)

Gegenstand

Mit ihren Klagen nach Art. 263 AEUV beantragen die Klägerinnen die Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/200/EU der Kommission vom 17. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.21233 C/11 (ex NN/11, ex CP 137/06) Spaniens – Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen anwendbares Steuersystem, das auch als spanisches True-Lease-Modell bezeichnet wird (ABl. 2014, L 114, S. 1).

Tenor

Die Klagen sind insoweit in der Hauptsache erledigt, als sie gegen Art. 1 des Beschlusses 2014/200/EU der Kommission vom 17. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.21233 C/11 (ex NN/11, ex CP 137/06) Spaniens – Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen anwendbares Steuersystem, das auch als spanisches True-Lease-Modell bezeichnet wird, sofern darin die wirtschaftlichen Interessenvereinigungen und ihre Investoren als die einzigen Begünstigten der von diesem Beschluss erfassten Beihilfe bezeichnet werden, und gegen Art. 4 Abs. 1 dieses Beschlusses, sofern das Königreich Spanien damit verpflichtet wird, den gesamten Betrag der von diesem Beschluss erfassten Beihilfe gegenüber den davon begünstigten Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen zurückzufordern, gerichtet sind.

Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 282 vom 25.8.2014.