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Vorabentscheidungsersuchen des Sofiyski gradski sad (Bulgarien), eingereicht am 26. April 2021 – Strafverfahren gegen HV

(Rechtssache C-266/21)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Sofiyski gradski sad

Angeklagter im erstinstanzlichen Verfahren

HV

Vorlagefragen

Fallen gerichtliche Entscheidungen in Strafverfahren, mit denen bei Straftaten wegen Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und fahrlässig verursachter mittelschwerer Körperverletzung gegen den Täter die verwaltungsrechtliche Sanktion einer Aussetzung des Rechts, ein Fahrzeug zu führen, für eine bestimmte Dauer verhängt wird, in den Anwendungsbereich von Art. 2 Nr. 4 und Art. 4 Abs. 1 Buchst. d des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates vom 27. November 2008 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen?

Stellen die Bestimmungen von Art. 11 Abs. 2 und Abs. 4 Unterabs. 1 bis 3 der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein für den Mitgliedstaat, in dem sich der Inhaber eines von diesem Staat ausgestellten Führerscheins gewöhnlich aufhält, eine Grundlage dar, die Anerkennung und Vollstreckung einer verwaltungsrechtlichen Sanktion abzulehnen, die in einem anderen Mitgliedstaat wegen der Straftat des Verstoßes gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und fahrlässig verursachter mittelschwerer Körperverletzung einer anderen Person in Form einer vorübergehenden Entziehung des Rechts, ein Fahrzeug zu führen, verhängt wurde, einer Tat, die zu einem Zeitpunkt begangen wurde, in dem der Täter nach einem Umtausch des ursprünglich vom Urteilsstaat ausgestellten Führerscheins einen vom Staat seines Aufenthalts ausgestellten Führerschein besaß?

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