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Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus (Finnland), eingereicht am 22. April 2021 – Keskinäinen Vakuutusyhtiö Fennia/Koninklijke Philips N.V.

(Rechtssache C-264/21)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Korkein oikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Keskinäinen Vakuutusyhtiö Fennia

Rechtsmittelgegnerin: Koninklijke Philips N.V.

Vorlagefragen

Setzt der Begriff des Herstellers im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Produkthaftungsrichtlinie1 voraus, dass sich eine Person, die ihren Namen, ihr Warenzeichen oder ein anderes Erkennungszeichen auf dem Produkt angebracht oder deren Anbringen zugelassen hat, auch auf andere Weise als Hersteller des Produkts ausgibt?

Falls die erste Frage bejaht wird: Anhand welcher Gesichtspunkte ist das Ausgeben als Hersteller des Produkts zu beurteilen? Ist es für diese Beurteilung von Bedeutung, dass das Produkt von einer Tochtergesellschaft des Markeninhabers hergestellt wurde und von einer anderen Tochtergesellschaft vertrieben wurde?

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1 Richtlinie 1999/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 1999 zur Änderung der Richtlinie 85/374/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (ABl. 1999, L 141, S. 20).