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Beschluss des Gerichts vom 22. Dezember 2023 – TB/ENISA

(Rechtssache T-511/21)1

(Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Umstrukturierung der ENISA – Entscheidung, einen befristeten Arbeitsvertrag zu verlängern – Versetzung auf eine Stelle ohne Führungsaufgaben – Teilweise Nichtigerklärung – Untrennbarkeit – Fehlen einer anfechtbaren Handlung – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: TB (vertreten durch Rechtsanwältinnen L. Levi und N. Flandin)

Beklagte: Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) (vertreten durch I. Taurina, G. Pappa und C. Chalanouli als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV beantragt die Klägerin, erstens die Entscheidung der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) über die Verlängerung ihres Arbeitsvertrags, die durch die am 13. Oktober 2023 erhaltene und am 26. Oktober 2020 unterzeichnete Änderung des Vertrags formalisiert wurde, aufzuheben, soweit sie dadurch auf eine Stelle ohne Führungsaufgaben versetzt wird. Zweitens beantragt die Klägerin, soweit erforderlich die Entscheidung der ENISA vom 12. Mai 2021 aufzuheben, mit der deren Verwaltungsrat ihre Beschwerde vom 12. Januar 2021 gegen die angefochtene Entscheidung zurückgewiesen hat. Drittens beantragt sie den Ersatz des ihr durch diese Entscheidungen entstandenen materiellen und immateriellen Schadens.

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

TB trägt die Kosten.

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1     ABl. C 481 vom 29.11.2021.