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Urteil des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 24. März 2021 (Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice, Family Division [England and Wales] – Vereinigtes Königreich) – SS/MCP

(Rechtssache C-603/20 PPU)1

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Eilvorabentscheidungsverfahren – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung [EG] Nr. 2201/2003 – Art. 10 – Zuständigkeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung – Kindesentführung – Zuständigkeit der Gerichte eines Mitgliedstaats – Räumliche Reichweite – Verbringen eines Kindes in einen Drittstaat – In diesem Drittstaat erlangter gewöhnlicher Aufenthalt)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

High Court of Justice, Family Division (England and Wales)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: SS

Beklagter: MCP

Tenor

Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 2116/2004 des Rates vom 2. Dezember 2004 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er im Fall der Feststellung, dass ein Kind zum Zeitpunkt der Stellung eines die elterliche Verantwortung betreffenden Antrags infolge einer Entführung in einen Drittstaat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat erlangt hat, nicht anwendbar ist. In einem solchen Fall ist die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts gemäß den anwendbaren internationalen Übereinkommen oder, in Ermangelung eines solchen internationalen Übereinkommens, gemäß Art. 14 dieser Verordnung zu ermitteln.

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1     ABl. C 28 vom 25.1.2021.