Language of document : ECLI:EU:T:2013:13





Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 15. Januar 2013 –
Gigabyte Technology/HABM – Haskins (Gigabyte)

(Rechtssache T‑451/11)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Gigabyte – Ältere Gemeinschaftswortmarke GIGABITER – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage vor einem Unionsgericht – Zuständigkeit des Gerichts – Nachprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammer – Berücksichtigung von rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, die nicht zuvor bei den Stellen des HABM vorgebracht worden sind –Nichteinbeziehung (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 135 § 4; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Randnr. 18)

2.                     Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnr. 28)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 32, 33, 36, 82, 89)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Grad der Aufmerksamkeit der Verkehrskreise (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 34, 38)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarken Gigabyte und GIGABITER (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 40, 71, 81, 88, 92)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 45)

7.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Koexistenz älterer Marken auf dem Markt – Auswirkungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnr. 94)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Mai 2011 (Sache R 2047/2010‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Robert A. Haskins und der Gigabyte Technology Co., Ltd

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Gigabyte Technology Co., Ltd trägt die Kosten.