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Rechtsmittel, eingelegt am 8. Juni 2023 von der Tinnus Enterprises LLC gegen das Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 29. März 2023 in der Rechtssache T-505/21, Tinnus Enterprises/EUIPO – Mystic Products (Vorrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten)

(Rechtssache C-356/23 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Tinnus Enterprises LLC (vertreten durch Rechtsanwälte A. von Mühlendahl, H. Hartwig und T. Wuttke)

Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Mit Beschluss vom 11. Oktober 2023 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und dass die Tinnus Enterprises LLC ihre eigenen Kosten trägt.

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