Klage, eingereicht am 15. Mai 2013 – Now Wireless/HABM – Starbucks (HK) (now)
(Rechtssache T-278/13)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Now Wireless Ltd (Guildford, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: T. Alkin, Barrister)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Starbucks (HK) Ltd (Hong Kong, China)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
die unter der Nr. 1 421 700 eingetragene Gemeinschaftsmarke wegen Nichtbenutzung für verfallen zu erklären;
dem eingetragenen Inhaber die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „now“ für Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 42 – Gemeinschaftsmarke Nr. 1 421 700.
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Antragstellerin im Verfallsverfahren: Klägerin.
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Die eingetragene Gemeinschaftsmarke wurde teilweise für verfallen erklärt.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 51 Abs. 1 Buchst. a und Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.