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Klage, eingereicht am 3. Dezember 2010 - riha Richard Hartinger Getränke/HABM - Lidl Stiftung (VITAL&FIT)

(Rechtssache T-552/10)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: riha Richard Hartinger Getränke GmbH & Co. Handels-KG (Rinteln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Goldenbaum, T. Melchert und I. Rohr)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Lidl Stiftung & Co. KG (Neckarsulm, Deutschland)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 5. Oktober 2010 in der Sache R 1229/2009-4 aufzuheben;

dem beklagten Amt die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement "VITAL & FIT" enthält, für Waren der Klasse 32.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Lidl Stiftung & Co. KG.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Fünf ältere Rechte, darunter die nationale Wortmarke "VITAFIT", für Waren der Klasse 32.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da die sich gegenüberstehenden Marken nicht verwechselbar ähnlich seien, sowie Verstoß gegen Verfahrensregeln dadurch, dass die Beschwerdekammer die vermeintliche Ähnlichkeit der Marken im Klang nicht selbst geprüft habe, dass sie auf Entscheidungen des Amtes und des Gerichtes, auf die sich die Parteien bezogen hätten, nicht eingegangen sei und sie diese nicht gewürdigt habe und dadurch, dass sie nicht deutlich gemacht habe, ob sie tatsächlich nur den deutschen Geschäftsverkehr und dessen Auffassung berücksichtigt habe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).