Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 15. Juni 2006 (Zweite Kammer) - Mc Sweeney und Armstrong / Kommission
(Allgemeines Auswahlverfahren - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens - Leitfaden für Bewerber - Nichtzulassung zu den Prüfungen - Erforderliche Diplome - Befugnisse der Anstellungsbehörde)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerinnen: Dypna Mc Sweeney (Brüssel, Belgien) und Pauline Armstrong (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, X. Martin, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: H. Tserepa-Lacombe und K. Herrmann)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidungen des Prüfungsausschusses vom 6. und 7. September 2004, mit denen die Zulassung der Klägerinnen zu den Prüfungen des Auswahlverfahrens EPSO/C/11/03 (ABl. 2003, C 267 A, S. 1) für die Bildung einer Einstellungsreserve von englischsprachigen Sekretären/Sekretärinnen (C 5/C 4) abgelehnt wird
Tenor des Urteils
Die Entscheidungen des Prüfungsausschusses vom 6. und 7. September 2004, mit denen die Zulassung der Klägerinnen zu den Prüfungen des Auswahlverfahrens EPSO/C/11/03 abgelehnt wird, werden aufgehoben.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die Kosten des Verfahrens.
____________1 - ABl. C 182 vom 23.7.2005 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-184/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).