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Klage, eingereicht am 18. Februar 2008 - Baldesberger/HABM (Form einer Pinzette)

(Rechtssache T-78/08)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Fides B. Baldesberger (Lugano, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Nielsen)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt vom 12. Dezember 2007 (Aktenzeichen der Beschwerdesache: R 1405/2007-4) aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: eine dreidimensionale Marke, die eine Pinzette darstellt, für Waren der Klasse 8 (Anmeldung Nr. 5 480 108).

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/941, da die angemeldete Marke über die erforderliche Unterscheidungskraft verfüge.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).