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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Marta Andreasen gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 19. Dezember 2002

(Rechtssache T-385/02)

(Verfahrenssprache: Englisch)

Marta Andreasen, wohnhaft in Brüssel (Belgien), hat am 19. Dezember 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist I. S. Forrester, QC.

Die Klägerin beantragt,

(die stillschweigende Entscheidung der Kommission aufzuheben, mit der die Beschwerde der Klägerin gegen ihre Entfernung aus dem Amt der Rechnungsführerin zurückgewiesen wurde;

(die stillschweigende Entscheidung der Kommission aufzuheben, mit der die Beschwerde der Klägerin gegen ihre Umsetzung auf die Stelle einer Hauptberaterin zurückgewiesen wurde;

(ihr Schadensersatz in Geld in einer vom Gericht zu bestimmenden Höhe zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % oder zu einem vom Gericht zu bestimmenden Satz zuzusprechen;

(über die Kosten des Verfahrens zu ihren Gunsten zu entscheiden.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Ziel der vorliegenden Klage ist die Anfechtung der Entscheidung, mit der die Klägerin aus dem Amt der Rechnungsführerin und Direktorin "Ausführung des Haushaltsplans" in der Generaldirektion Haushalt entfernt und auf die Stelle einer Hauptberaterin in der Generaldirektion Personal und Verwaltung umgesetzt wurde.

Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin Folgendes geltend:

(Verletzung des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung. Nichtangabe von Gründen für die fragliche Umsetzung und Verletzung der Pflicht der Kommission, eine Entscheidung mit Rechtswirkung angemessen zu begründen.

(Verstoß gegen Artikel 50 des Statuts durch Verwendung der Umsetzung der Klägerin als Strafmaßnahme.

(Verstoß gegen Artikel 7 des Statuts durch den Erlass einer unverhältnismäßigen und unnötigen Maßnahme, die zur Ernennung der Klägerin auf einen Posten geführt habe, der nicht ihrer Laufbahn- und Besoldungsgruppe entspreche.

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