SEQ CHAPTER \h \r 1
Klage, eingereicht am 18. Februar 2008 - Baldesberger/HABM (Form einer Pinzette)
(Rechtssache T-78/08)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Fides B. Baldesberger (Lugano, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Nielsen)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt vom 12. Dezember 2007 (Aktenzeichen der Beschwerdesache: R 1405/2007-4) aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: eine dreidimensionale Marke, die eine Pinzette darstellt, für Waren der Klasse 8 (Anmeldung Nr. 5 480 108).
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94
1, da die angemeldete Marke über die erforderliche Unterscheidungskraft verfüge.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1994, L 11, S. 1).