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Klage, eingereicht am 26. Dezember 2012 – ZZ/ECDC

(Rechtssache F-159/12)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt V. Kolias)

Beklagter: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger zu entlassen, sowie Verpflichtung, ihn wieder in den Dienst einzugliedern und ihm die Differenz zwischen allen Bezügen, die er ab dem Wirksamwerden der angefochtenen Entscheidung erhalten hätte, und der erhaltenen finanziellen Entschädigung zu zahlen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung des ECDC vom 24. Februar 2012, ihn zu entlassen, aufzuheben, so dass das ECDC, um dem entsprechenden Urteil nachzukommen, ihn nach Art. 266 AEUV wieder in den Dienst eingliedern und ihm alle Bezüge zahlen muss, die er ab dem Wirksamwerden der angefochtenen Entscheidung erhalten hätte, zuzüglich Verzugszinsen zu dem im betreffenden Zeitraum geltenden, um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatz, den die Europäische Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzt hat, und abzüglich der erhaltenen finanziellen Entschädigung sowie des Arbeitslosengelds, das er bis zu seiner Wiedereingliederung erhalten haben wird;

das Schreiben des Leiters des Referats OCS des ECDC, mit dem seine Verwaltungsbeschwerde gegen die angefochtene Entscheidung zurückgewiesen wurde, insoweit aufzuheben, als es selbständige Rechtsfolgen bewirken kann;

dem ECDC alle Kosten aufzuerlegen.