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Rechtsmittel, eingelegt am 25. August 2010 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 15. Juni 2010 in der Rechtssache F-35/08, Pachtitis/Kommission

(Rechtssache T-361/10 P)

Verfahrenssprache: Griechisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und I. Chatzigiannis)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Dimitros Pachtitis (Athen, Griechenland), unterstützt durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 15. Juni 2010 in der Rechtssache F-35/08, Pachtitis/Kommission, aufzuheben;

die Rechtssache an das Gericht für den öffentlichen Dienst zur Prüfung der übrigen Aufhebungsgründe zurückzuverweisen;

dem Rechtsmittelgegner die Kosten des Rechtsmittels und die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Mit dem vorliegenden Rechtsmittel begehrt die Rechtsmittelführerin die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 15. Juni 2010 in der Rechtssache F-35/08, Pachtitis/Kommission, mit dem es die Entscheidungen des Europäischen Amtes für Personalauswahl vom 31. Mai 2007 und 6. Dezember 2007, Herrn D. Pachtitis nicht in die Liste der 110 Bewerber, die die besten Bewertungsergebnisse in den Vorauswahltests des Allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/77/06 erzielt haben, aufzunehmen, aufgehoben und die Kommission zur Tragung der Kosten des Klägers sowie ihrer eigenen Kosten verurteilt hat.

Zur Begründung ihres Rechtsmittels macht die Kommission die folgenden Rechtsmittelgründe geltend:

Verstoß gegen die Art. 1, 5 und 7 des Anhangs III des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften,

Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht, insbesondere Art. 2 des Beschlusses 2002/620/EG1 und Art. 1 des Beschlusses 2002/621/EG2 über die Gründung des Europäischen Amtes für Personalauswahl,

Verstoß gegen die Pflicht zur Begründung der Entscheidungen.

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1 - Beschluss 2002/620/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Errichtung des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 53).

2 - Beschluss 2002/621/EG des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen und des Vertreters des Bürgerbeauftragten vom 25. Juli 2002 über die Organisation und den Betrief des Amtes für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 197 vom 26.7.2002, S. 56).