Language of document : ECLI:EU:F:2015:51

URTEIL DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
DER EUROPÄISCHEN UNION
(Einzelrichter)

3. Juni 2015

Rechtssache F‑128/14

Luc Bedin

gegen

Europäische Kommission

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Disziplinarverfahren – Disziplinarmaßnahme – Rolle und Befugnisse des Disziplinarrats und der Anstellungsbehörde – Beurteilung der Begründetheit der Anschuldigungen“

Gegenstand:      Klage gemäß Art. 270 AEUV, der nach Art. 106a EA auch für den EAG-Vertrag gilt, mit der der Kläger im Wesentlichen die Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 23. Dezember 2013 beantragt, mit der diese gegen ihn die Disziplinarstrafe des Versagens des Aufsteigens in den Dienstaltersstufen für einen Zeitraum von zwölf Monaten verhängt hat

Entscheidung:      Die Klage wird abgewiesen. Herr Bedin trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

Leitsätze

Beamte – Disziplinarordnung – Strafe – Ermessen der Anstellungsbehörde – Beurteilung der Begründetheit der im Rahmen eines Disziplinarverfahrens erhobenen Anschuldigungen – Stellungnahme des Disziplinarrats – Tragweite – Grenzen

(Beamtenstatut, Anhang IX, Art. 18, 22 und 25)

Keine Bestimmung des Statuts sieht ausdrücklich vor, dass die Stellungnahme des Disziplinarrats für die Anstellungsbehörde im Hinblick auf die Begründetheit der erhobenen Anschuldigungen bindend ist.

Eine systematische Auslegung des Statuts, insbesondere seiner Art. 18, 22 und 25 sowie seines Anhangs IX, ergibt vielmehr, dass die Stellungnahme des Disziplinarrats, bei dem es sich um eine beratende Stelle handelt, für die Anstellungsbehörde insofern nicht bindend ist.

Die Anstellungsbehörde kann daher den Sachverhalt, der Gegenstand eines Disziplinarverfahrens ist, anders als in der Stellungnahme des Disziplinarrats prüfen und würdigen, sofern sie ihre diesbezügliche Entscheidung im Einzelnen begründet.

(vgl. Rn. 23, 24 und 30)

Verweisung auf:

Gerichtshof: Urteil F./Kommission, 228/83, EU:C:1985:28, Rn. 16

Gericht erster Instanz: Beschluss Di Rocco/WSA, T‑8/92, EU:T:1992:122, Rn. 28