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Urteil des Gerichts vom 1. Juli 2010 - BNP Paribas und BNL/Kommission

(Rechtssache T-335/08)1

(Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der italienischen Behörden gegenüber bestimmten umstrukturierten Banken - Regelung über die Anpassung der steuerlichen Werte der Aktiva - Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Rückforderung der Beihilfe angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Individuelle Betroffenheit - Zulässigkeit - Begriff der staatlichen Beihilfe - Vorteil - Selektiver Charakter - Begründungspflicht)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: BNP Paribas (Paris, Frankreich) und Banca Nazionale del Lavoro SpA (BNL) (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Silvestri, G. Escalar und M. Todino)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci und E. Righini)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/711/EG der Kommission vom 11. März 2008 über die staatliche Beihilfe C 15/07 (ex NN 20/07), die Italien in Form von Steueranreizen zugunsten einiger Kreditinstitute gewährt hat, die Gegenstand einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung waren (ABl. L 237, S. 70)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die BNP Paribas und die Banca Nazionale del Lavoro SpA (BNL) tragen die Kosten.

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1 - ABl. C 272 vom 25.10.2008.