Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 30. September 2010 - de Luca / Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Beamte, die aufgrund eines allgemeinen Auswahlverfahrens in eine höhere Funktionsgruppe aufsteigen - Bewerber, die vor dem Inkrafttreten des neuen Statuts in eine Reserveliste aufgenommen wurden - Übergangsvorschriften für die Einstufung in die Besoldungsgruppe bei der Einstellung - Einstufung in die Besoldungsgruppe nach den weniger günstigen neuen Vorschriften - Art. 5 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Patricia de Luca (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Arpio Santacruz und M. Simm)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 23. Februar 2005, die Klägerin, eine Beamtin, die bereits in die Besoldungsgruppe A*10 eingestuft und erfolgreiche Teilnehmerin an einem Auswahlverfahren für die Besoldungsgruppen A 5/A 4 war, auf die Stelle eines AD-Beamten bei der Generaldirektion "Justiz, Freiheit und Sicherheit" zu ernennen, soweit mit ihr ihre Einstufung von Besoldungsgruppe A*10 in Besoldungsgruppe A*9 geändert wird
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 108 vom 6.5.2006, S. 31.