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Klage, eingereicht am 17. September 2010 - Dubus/Kommission

(Rechtssache F-79/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Charles Dubus (Tervuren, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Boigelot und S. Woog)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Beklagten, den Kläger nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 nach Besoldungsgruppe AST4/C beförderten Beamten aufzunehmen, und Antrag auf Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die am 20. November 2009 veröffentlichte Entscheidung der Kommission aufzuheben, ihn nicht in die Liste der im Beförderungsverfahren 2009 von Besoldungsgruppe AST3/4 nach Besoldungsgruppe AST4/C beförderten Beamten aufzunehmen;

als Folge dieser Aufhebung seine Verdienste erneut gegen die der anderen Bewerber im Beförderungsverfahren 2009 abzuwägen, ihn rückwirkend zum 1. Januar 2009 nach Besoldungsgruppe AST4/C zu befördern und ihm vom 1. Januar 2009 an die Zinsen auf die ausstehenden Bezüge zu dem von der Europäischen Zentralbank für die wesentlichen Refinanzierungsgeschäfte festgesetzten Zinssatz zuzüglich 2 Prozentpunkte zu zahlen, ohne jedoch die Beförderung der Beamten in Frage zu stellen, deren Namen in der am 20. November 2009 veröffentlichten Liste aufgeführt sind;

die Kommission zu verurteilen, an ihn einen Betrag von 3 500 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu zahlen, den er wegen seiner Nichtbeförderung zum 1. Januar 2009 erlitten hat, vorbehaltlich einer Erhöhung im Lauf des Verfahrens;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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