Klage, eingereicht am 10. August 2012 - Katjes Fassin/HABM (Yoghurt-Gums)
(Rechtssache T-366/12)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Katjes Fassin GmbH & Co. KG (Emmerich am Rhein, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Schmitz)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 11. Juni 2012 in der Sache R 523/2012-4 aufzuheben und dahingehend abzuändern, dass die Beschwerde gänzlich zurückgewiesen werden;
dem beklagten Amt die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement " Yoghurt-Gums " enthält, für Waren der Klassen 6, 24 und 30 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 455 197
Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe:
- Verstoß gegen Art. 7, Abs. 1, Buchst. c) der Verordnung Nr. 207/2009
- Verstoß gegen Art. 7, Abs. 1, Buchst. b) der Verordnung Nr. 207/2009
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