Klage, eingereicht am 28. Februar 2024 – Vila Tobella/EUIPO – Raphael Europe (ROZALIYA jewelry for enlightenment)
(Rechtssache T-118/24)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Rosalia Vila Tobella (Sant Esteve Sesrovires, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt P. Martini-Berthon)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Raphael Europe Ltd (Sofia, Bulgarien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionswortmarke „ROZALIYA jewelry for enlightenment“ –Unionsmarke Nr. 15 447 981
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 15. Dezember 2023 in der Sache R 430/2023-4
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als der Nachweis der ernsthaften Benutzung für die verbleibenden Waren der Klasse 14 als ausreichend angesehen wurde;
dem EUIPO die der Klägerin entstandenen Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Beschwerdekammer aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;
Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 und Art. 95 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
____________