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Klage, eingereicht am 8. Mai 2013 – ZZ/EWSA

(Rechtssache F-42/13)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und A. Blot)

Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Arbeitsvertrag der Klägerin zu kündigen, und Antrag auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens, den sie nach eigenen Angaben erlitten hat

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Generalsekretärs des EWSA in seiner Eigenschaft als zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigte Behörde vom 16. Oktober 2012, ihren Vertrag zu kündigen, aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde vom 31. Januar 2013, mit der die Kündigung des Vertrags der Klägerin bestätigt wurde, und die Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde vom 24. April 2013, mit der die Beschwerde der Klägerin ausdrücklich zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

ihr Ersatz des materiellen Schadens zuzusprechen;

ihr einen nach billigem Ermessen festgesetzten Betrag als Ersatz für den erlittenen immateriellen Schaden zuzusprechen, der vorläufig mit 15 000 Euro veranschlagt wird;

dem EWSA die Kosten aufzuerlegen.