Language of document :

Klage, eingereicht am 19. Februar 2024 – Airbnb/EUIPO – Airtasker (AIRBNB)

(Rechtssache T-94/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Airbnb, Inc. (San Francisco, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwälte M. Maier und A. Nordemann)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Airtasker Pty Ltd (Sydney, Australien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin

Streitige Marke: Unionswortmarke AIRBNB – Unionsmarke Nr. 9 376 468

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Dezember 2023 in den verbundenen Sachen R 886/2022-2 und R 893/2022-2

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf die von der Klägerin umschriebenen Dienstleistungen, in Bezug auf die die Marke verfallen ist, aufzuheben;

dem EUIPO die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates

____________