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Klage, eingereicht am 1. Februar 2024 – CG/EFSA

(Rechtssache T-52/24)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: CG (vertreten durch Rechtsanwältin M. Velardo)

Beklagte: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit

Anträge

Der Kläger beantragt,

seine Beurteilung für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, die am 27. März 2023 mitgeteilt wurde, aufzuheben;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 24. Oktober 2023 aufzuheben, die am selben Tag mitgeteilt wurde und mit der die am 26. Juni 2023 nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Union gegen die am 27. März 2023 mitgeteilte Entscheidung eingelegte Beschwerde (Nr.R.400/23) zurückgewiesen und die Beurteilung des Klägers für das Jahr 2022 angenommen wurde;

der EFSA die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf sechs Gründe gestützt:

Es liege eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften vor (Art. 263 AEUV) sowie eine Unzuständigkeit der Stelle, die die Beurteilung angenommen habe.

Es liege ein offensichtlicher Beurteilungsfehler vor.

Es liege ein Begründungsmangel vor.

Es liege ein Verstoß gegen die Verteidigungsrechte und eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor.

Es liege ein Befugnismissbrauch und eine Verletzung des Grundsatzes der Unparteilichkeit vor.

Es liege ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht vor.

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