BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER
DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST
27. Juni 2007
Rechtssache F-127/06
H
gegen
Rat der Europäischen Union
„Gütliche Beilegung auf Initiative des Gerichts – Streichung“
Gegenstand: Klage nach Art. 236 EG und 152 EA, mit der H die Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 15. März 2006, sie von Amts wegen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit zu versetzen, beantragt
Entscheidung: Die Rechtssache F‑127/06, H/Rat, wurde im Register des Gerichts gestrichen. H trägt ein Drittel ihrer eigenen Kosten. Der Rat trägt zusätzlich zu seinen eigenen Kosten zwei Drittel der Kosten von H.
Leitsätze
Beamte – Klagen – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung
(Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz, Art. 87 § 5Abs.2 und 98 Abs.1)