Language of document : ECLI:EU:T:2015:37





Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 21. Januar 2015 –
Schwerdt/HABM – Iberamigo (cat & clean)

(Rechtssache T‑587/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke cat & clean – Ältere spanische Wortmarke CLEAN CAT – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Behinderung des freien Warenverkehrs – Art. 34 AEUV – Art. 16 der Charta der Grundrechte“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 15-18, 33)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 19)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke cat & clean und Wortmarke CLEAN CAT (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 21, 22, 32, 35)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 23, 24)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 36, 37)

6.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ältere Marke, die aus einem beschreibenden Zeichen in einer anderen Sprache als der des Eintragungsmitgliedstaats besteht – Verletzung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs – Fehlen (Art. 34 AEUV und 36 AEUV; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 40)

7.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Koexistenz älterer Marken – Zuerkennung eines gewissen Grads an Unterscheidungskraft einer nationalen Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 43, 44)

8.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Umfang – Vom Markenanmelder angeführte absolute Eintragungshindernisse – Ausschluss – Möglichkeit des Rückgriffs auf gemeinschaftliche oder nationale Nichtigkeitsverfahren (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 und 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 46)

9.                     Grundrechte – Berufsfreiheit – Unternehmerische Freiheit – Grenzen – Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 16, 17 und 52 Abs. 7; Verordnung Nr. 207/2009 des Rates) (vgl. Rn. 52-58)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. September 2013 (Sache R 1799/2012‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Iberamigo, SA und Frau Miriam Schwerdt

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Frau Miriam Schwerdt trägt die Kosten.