Klage, eingereicht am 27. Dezember 2010 - Biodes/HABM - Manasul International (LINEASUL)
(Rechtssache T-598/10)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Biodes, SL (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Manresa Medina)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Manasul International, SL (Ponferrada, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. September 2010 in der Sache R 1520/2009-1 aufzuheben und
dem Harmonisierungsamt und seinen möglichen Streithelfern sämtliche Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil "LINEASUL" für Waren der Klassen 5, 30 und 31.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Manasul International, SL.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltene Markenrechte: Nationale Bildmarken mit den Wortbestandteilen "MANASUL" und "MANASUL ORO" für Waren der Klassen 5, 30 und 31.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Der Beschwerde wurde stattgegeben, und die Markenanmeldung wurde zurückgewiesen.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
1, da zwischen den kollidierenden Marken keine Ähnlichkeit bestehe und es die Beschwerdekammer versäumt habe, den Nachweis der Benutzung der älteren Marke zu prüfen.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).