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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 30. Mai 2017 – Enrico Colombo und Corinti Giacomo/Kommission

(Rechtssache T-690/16 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Aufträge – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Antragsteller: Enrico Colombo SpA (Sesto Calende, Italien) und Corinti Giacomo (Ispra, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Colombo und G. Turri)

Antragsgegnerinnen: Europäische Kommission (vertreten durch P. Rosa Plaza, S. Delaude und L. Di Paolo als Bevollmächtigte) und Carmet Sas di Fietta Graziella & C.

Gegenstand

Antrag nach den Art. 278 und 279 AEUV auf Erlass einstweiliger Anordnungen dahin, dass zum einen die Vollziehung der Handlungen der Kommission, die zur Ablehnung des Angebots der Antragsteller im Rahmen der Ausschreibung JRC/IPR/2016/C.4/0002/OC führen, ausgesetzt wird und zum anderen der zwischen der Kommission und dem Zuschlagsempfänger dieser Ausschreibung geschlossene Vertrag ausgesetzt wird

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ist erledigt, soweit er gegen die Carmet Sas di Fietta Graziella & C. gerichtet ist.

Im Übrigen wird der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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