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Rechtsmittel, eingelegt am 18. Januar 2021 von der Tinnus Enterprises LLC gegen das Urteil des Gerichts (Zehnte Kammer) vom 18. November 2020 in der Rechtssache T-574/19, Tinnus Enterprises/EUIPO

(Rechtssache C-29/21 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Tinnus Enterprises LLC (Prozessbevollmächtigte: A. Odle und R. Palijama, advocaten)

Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Mit Beschluss vom 5. Mai 2021 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und dass die Tinnus Enterprises LLC ihre eigenen Kosten trägt.

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