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Klage, eingereicht am 26. Dezember 2011 - Jaber/Rat

(Rechtssache T-653/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Aiman Jaber (Lattakia, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Ponsard)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die vorliegende Klage im beschleunigten Verfahren zuzulassen;

die nachstehenden Rechtsakte für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betreffen:

Beschluss 2011/273/GASP in geltender ergänzter und geänderter Fassung, einschließlich aller in Randnr. 12 der Klageschrift genannten Beschlüsse;

Verordnung Nr. 442/2011 in geltender ergänzter und geänderter Fassung, einschließlich aller in Randnr. 13 der Klageschrift genannten Verordnungen;

Beschluss 2011/782/GASP in geltender ergänzter und geänderter Fassung;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger zwei Klagegründe geltend.

Als erster Klagegrund wird eine Verletzung der Grundrechte und der Verfahrensgarantien geltend gemacht. Insbesondere seien das Recht auf rechtliches Gehör, die Verteidigungsrechte, die Begründungspflicht und der Grundsatz eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes verletzt, da dem Kläger die Aufnahme in die Liste der mit Sanktionen belegten Personen nicht förmlich zugestellt worden sei und der Beklagte weder auf die Fragen des Klägers geantwortet noch angegeben habe, auf der Grundlage welcher konkreten Anhaltspunkte der Name des Klägers in die streitigen Listen aufgenommen worden sei.

Der zweite Klagegrund betrifft eine Verletzung des Eigentumsrechts und der wirtschaftlichen Freiheit, da durch die angefochtenen Rechtsakte schwerwiegend in die Geschäftstätigkeit des Klägers eingegriffen werde.

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