Language of document :

Klage, eingereicht am 29. November 2010 - Natura Selection/HABM - Afoi Anezoulaki AE (natur)

(Rechtssache T-549/10)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Natura Selection, SL (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin E. Sugrañes Coca)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Afoi Anezoulaki AE, Inhaberin der Firma FIERATEX S.A. (Kilkis, Griechenland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 6. September 2010 in der Sache R 217/2010-2 aufzuheben;

die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. Dezember 2009 aufzuheben;

die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6908214, der vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) für "Tischdecken" stattgegeben wurde, zurückzuweisen;

dem Harmonisierungsamt die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "natur" für Waren der Klasse 24 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6908214.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 2016384 der Bildmarke "natura selection" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 14, 16, 20, 25, 35, 38, 39 und 42; Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 2704948 der Bildmarke "natura" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 14, 25 und 35; Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 3694627 der Bildmarke "natura casa" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 20, 35 und 39; Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 4713368 der Bildmarke "natura" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 14, 20, 25 und 35; international eingetragene Bildmarke "natura selection" Nr. 642074 für Dienstleistungen der Klasse 39; in Spanien eingetragene Bildmarke "natura selection" Nr. 1811494 für Dienstleistungen der Klasse 39; in Spanien eingetragenes Unternehmenszeichen Nr. 251725 der Bildmarke "natura selection" für die Tätigkeit "Einrichtung für das Marketing von Geschenkartikeln"; in Spanien eingetragenes Unternehmenszeichen Nr. 252321 der Bildmarke "natura selection" für die Tätigkeit "Einrichtung für das Marketing von Geschenkartikeln"; in Spanien eingetragenes Unternehmenszeichen Nr. 208780 der Wortmarke "NATURA SELECTION, S.L." für die Tätigkeit "Einrichtung für das Marketing von Geschenkartikeln. In Barcelona".

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde für einen Teil der angefochtenen Waren stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht angenommen habe, dass aufgrund fehlender Ähnlichkeit zwischen den Marken und den Waren keine Verwechslungsgefahr bestehe.

____________