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Klage, eingereicht am 18. Dezember 2012 - Mikhalchanka/Rat

(Rechtssache T-542/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Aliaksei Mikhalchanka (Minsk, Weißrussland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Michalauskas)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären, soweit er ihn betrifft;

die Verordnung (EU) Nr. 1014/2012 des Rates vom 6. November 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betrifft;

die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1017/2012 des Rates vom 6. November 2012 zur Durchführung von Artikel 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betrifft;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf drei Gründe, die im Wesentlichen mit denjenigen, die in der Rechtssache AX/Rat (T-196/11) geltend gemacht werden, übereinstimmen oder ihnen entsprechen.

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1 - ABl. 2012, C 165, S. 19.