Klage, eingereicht am 18. Dezember 2012 - Mikhalchanka/Rat
(Rechtssache T-542/12)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Aliaksei Mikhalchanka (Minsk, Weißrussland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Michalauskas)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
den Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären, soweit er ihn betrifft;
die Verordnung (EU) Nr. 1014/2012 des Rates vom 6. November 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betrifft;
die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1017/2012 des Rates vom 6. November 2012 zur Durchführung von Artikel 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus für nichtig zu erklären, soweit sie ihn betrifft;
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger stützt seine Klage auf drei Gründe, die im Wesentlichen mit denjenigen, die in der Rechtssache AX/Rat (T-196/11) geltend gemacht werden, übereinstimmen oder ihnen entsprechen.
____________1 - ABl. 2012, C 165, S. 19.