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Urteil des Gerichts vom du 17. April 2024 – Föreningen Svenskt Landskapsskydd/Kommission

(Rechtssache T-346/22)1

(Umwelt – Integrierter Energie- und Klimaplan Schwedens für den Zeitraum 2021-2030 – Antrag auf interne Überprüfung – Art. 10 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 1367/2006 – Zurückweisung des Antrags – Nichtigkeitsklage – Beurteilungsfehler – Untätigkeitsklage – Keine Aufforderung zum Handeln – Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Föreningen Svenskt Landskapsskydd (Koler, Schweden) (vertreten durch G. Byrne, Barrister)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch B. De Meester und G. Gattinara als Bevollmächtigte)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Europäisches Parlament (vertreten durch O. Denkov und J. Etienne als Bevollmächtigte), Rat der Europäischen Union (vertreten durch L. Vétillard und J. Himmanen als Bevollmächtigte)

Gegenstand

Mit ihrer Klage beantragt die Klägerin gemäß Art. 263 AEUV die Nichtigerklärung des mit Schreiben vom 1. April 2022 bekannt gegebenen Beschlusses der Europäischen Kommission über die Zurückweisung des von ihr am 15. Dezember 2021 gestellten Antrags auf interne Überprüfung und, hilfsweise, gemäß Art. 265 AEUV die Feststellung, dass die Kommission rechtswidrig nicht dem Gegenstand ihres Antrags vom 13. Dezember 2021 betreffend den Integrierten nationalen Energie- und Klimaplan des Königreichs Schweden für den Zeitraum 2021-2030 entsprechend gehandelt hat.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Föreningen Svenskt Landskapsskydd trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union tragen ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 311 vom 16.8.2022.