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Klage, eingereicht am 11. Juli 2013 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-22/13)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Pecyna)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, mit der die Einstellung des Klägers mit der Begründung abgelehnt wurde, er erfülle nicht die in der Ausschreibung EPSO/AD/207/11 angeführten Zulassungsvoraussetzungen.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Referats B.2 der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission vom 26. September 2012 aufzuheben, mit der seine Einstellung für eine Stelle der Kommission (ESTAT) von der Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/207/11 abgelehnt und ein Kommentar in diese Reserveliste eingefügt wurde, mit der die Dienststellen der Kommission darüber informiert wurden, dass er die Zulassungsvoraussetzungen dieses Auswahlverfahrens nicht erfülle;

erforderlichenfalls die Entscheidung des Direktors der Direktion HR.D.2 der Europäischen Kommission aufzuheben, mit der die Beschwerde von ZZ (Nr. Rl696/12) vom 25. Februar 2013 zurückgewiesen wurde;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.