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Klage, eingereicht am 20. Oktober 2005 - Ole Eistrup / Europäisches Parlament

(Rechtssache T-389/05)

Verfahrenssprache: Dänisch

Parteien

Kläger(in/nen): Ole Eistrup (Knebel, Dänemark) (Prozessbevollmächtigte[r]: S. E. Hjelmborg, advokat)

Beklagte(r): Europäisches Parlament

Anträge der Klagepartei(en)

Aufhebung der Entscheidung des Beklagten vom 13. Dezember 2004 und der Antwort des Beklagten vom 12. Juli 2005;

Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Verdienstausfall in Höhe von 203 357 Euro für den Zeitraum 1. Juni 1998 bis 1. September 2002 zuzüglich Zinsen;

Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 20 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zuzüglich Zinsen;

Verurteilung des Beklagten zur Tragung der Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der in der dänischen Übersetzungsabteilung des Beklagten tätige Kläger beantragte seine Wiederverwendung nach Ablauf eines Urlaubs aus persönlichen Gründen, den er vom 1. August 1992 bis 31. Juli 1996 genommen hatte. Seine Wiederverwendung wurde jedoch erst ab 1. Oktober 2002 möglich, da der Beklagte sich vorher nicht in der Lage sah, eine der Besoldungsgruppe und der Eignung des Klägers entsprechende frei werdende Planstelle auszumachen.

Zur Begründung der Klage macht der Kläger geltend, er habe seine Verpflichtung zur Schadensbegrenzung im Zusammenhang mit seinem Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls erfüllt.

Die rechtswidrige Behandlung der Angelegenheit durch den Beklagten habe ihn in einen anhaltenden Zustand der Unsicherheit und Sorge versetzt; das Verhalten des Beklagten verletze eindeutig seine Rechte sowie das Vertrauen, das jeder Bürger in das Rechtssystem der Gemeinschaft müsse setzen können.

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