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Klage, eingereicht am 17. Oktober 2005 - Valero Jordana / Kommission

(Rechtssache T-394/05)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger(in/nen): Gregorio Valero Jordana (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwälte M. Merola und I. van Schendel)

Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Klagepartei(en)

Aufhebung

der durch die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 16. November 2004 über die Zurückweisung des vom Kläger am 4. Oktober 2004 erhobenen Einspruchs bestätigten Entscheidung des Generaldirektors des Juristischen Dienstes, an ihn für das Beförderungsjahr 2004 keine Prioritätspunkte nach Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Artikel 45 des Statuts zu vergeben, wie sich aus dem Datenverarbeitungssystem Sysper 2 ergibt;

der Vergabe von Berufungspunkten ("points d'appel") aus anderen Gründen als der auf Dauer erbrachten Leistung, von Prioritätspunkten für Tätigkeiten im Interesse des Organs und von Prioritätspunkten für den Übergang im Beförderungsjahr 2004;

was die in Buchstabe b genannten Punkte betrifft, der in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 114-2004 vom 20. September 2004 und Nr. 199-2004 vom 27. September 2004 veröffentlichten Verdienstrangliste der Beamten der Besoldungsgruppe A 5 für das Beförderungsjahr 2004, der in den Verwaltungsmitteilungen Nr. 130-2004 vom 30. November 2004 veröffentlichten Liste der im Beförderungsjahr 2004 beförderten Beamten sowie der Entscheidung, den Kläger nicht in diese Listen aufzunehmen;

Verurteilung der Beklagten in die Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage beruft sich der Kläger auf die gleichen Gründe, wie sie in der Rechtssache T-385/041 geltend gemacht worden sind.

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1 - ABl. C 284 vom 20.11.2004, S. 27.