BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS
11. März 2022(*)
„Streichung“
In der Rechtssache C‑89/22
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Amtsgericht Hamburg (Deutschland) mit Entscheidung vom 8. Februar 2022, beim Gerichtshof eingegangen am 10. Februar 2022, in dem Verfahren
Passengers friend GmbH
gegen
British Airways plc
erlässt
DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS
nach Anhörung des Ersten Generalanwalts M. Szpunar
folgenden
Beschluss
1 Das Amtsgericht Hamburg (Deutschland) hat dem Gerichtshof am 7. März 2022 über e‑Curia mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurücknehme.
2 Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.
3 Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.
Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:
Die Rechtssache C‑89/22 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.
Luxemburg, den 11. März 2022
Der Kanzler | | Der Präsident |
A. Calot Escobar | | K. Lenaerts |