BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS
28. April 2010
Rechtssache T‑103/10 P(R)‑R
Europäisches Parlament
gegen
U
„Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentlicher Dienst – Beamte – Entlassungsentscheidung – Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Erledigung des Antrags“
Gegenstand: Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 18. Dezember 2009, U/Parlament (F‑92/09 R, Slg. ÖD 2009, I‑A‑1‑511 und II‑A‑1‑2771)
Entscheidung: Der Antrag des Europäischen Parlaments auf vorläufigen Rechtsschutz ist erledigt. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Leitsätze
Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Gegenstandslosigkeit des Antrags – Erledigung des Antrags
(Art. 278 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2)