Language of document : ECLI:EU:T:2010:170

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS

28. April 2010

Rechtssache T‑103/10 P(R)‑R

Europäisches Parlament

gegen

U

„Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentlicher Dienst – Beamte – Entlassungsentscheidung – Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Erledigung des Antrags“

Gegenstand: Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 18. Dezember 2009, U/Parlament (F‑92/09 R, Slg. ÖD 2009, I‑A‑1‑511 und II‑A‑1‑2771)

Entscheidung: Der Antrag des Europäischen Parlaments auf vorläufigen Rechtsschutz ist erledigt. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.


Leitsätze

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Gegenstandslosigkeit des Antrags – Erledigung des Antrags

(Art. 278 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2)