Beschluss des Gerichts vom 27. April 2010 - Europäisches Parlament/U
(Rechtssache T-103/10 P[R])1 (Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Entlassungsentscheidung - Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Fehlende Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: S. Seyr und K. Zejdová)
Andere Verfahrensbeteiligte: U (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Moyse und A. Salerno)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 18. Dezember 2009, U/Parlament (F-92/09 R, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses
Tenor
Der Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 18. Dezember 2009, U/Parlament (F-92/09 R, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) wird aufgehoben.
Der Antrag von U auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
____________1 - ABl. C 113 vom 1.5.2010.