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Beschluss des Gerichts vom 27. April 2010 - Europäisches Parlament/U

(Rechtssache T-103/10 P[R])1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Entlassungsentscheidung - Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: S. Seyr und K. Zejdová)

Andere Verfahrensbeteiligte: U (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Moyse und A. Salerno)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 18. Dezember 2009, U/Parlament (F-92/09 R, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Der Beschluss des Präsidenten des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 18. Dezember 2009, U/Parlament (F-92/09 R, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) wird aufgehoben.

Der Antrag von U auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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1 - ABl. C 113 vom 1.5.2010.