Language of document : ECLI:EU:C:2023:809


 


 



Beschluss des Gerichtshofs (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) vom 11. Oktober 2023 – Tinnus Enterprises/EUIPO

(Rechtssache C358/23 P)(1)

„Rechtsmittel – Gemeinschaftsgeschmacksmuster – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem die Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts nicht dargetan wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels“

1.      Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Beweislast

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170b)

(vgl. Rn. 13)

2.      Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels – Formerfordernisse – Bedeutung

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170a und 170b)

(vgl. Rn. 14-16)

3.      Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Zulassungsantrag, in dem die Bedeutsamkeit der Frage nicht dargetan wird – Nichtzulassung

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170a und 170b)

(vgl. Rn. 17, 24, 25)

4.      Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Frage, die vom Gerichtshof nicht geprüft worden ist – Zulassungsantrag, in dem die Bedeutsamkeit der Frage nicht dargetan wird – Nichtzulassung

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170a und 170b)

(vgl. Rn. 18)

5.      Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Überprüfung der Tatsachen- und Beweiswürdigung durch den Gerichtshof – Ausschluss

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170a und 170b)

(vgl. Rn. 19, 20)

6.      Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Unvereinbarkeit mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs oder des Gerichts – Zulassungsantrag, in dem die Bedeutsamkeit der Frage nicht dargetan wird – Nichtzulassung

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170a und 170b)

(vgl. Rn. 21-23)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird nicht zugelassen.

2.

Die Tinnus Enterprises LLC trägt ihre eigenen Kosten.


1 ABl. C 947 vom 27.11.2023.