Klage, eingereicht am 22. Juli 2013 – Innovation First/HABM (NANO)
(Rechtssache T-379/13)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Innovation First, Inc. (Greenville, USA) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Zecher)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der ersten Beschwerdekammer des Beklagten vom 19. April 2013 in der Sache R 1271/2012-1 aufzuheben;
dem Beklagten die Verfahrenskosten, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens vor dem Beklagten, aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „NANO“ für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 28 und 41 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 157 421.
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 75 und Art. 37 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Regel 50 Abs. 2 Buchst. h der Verordnung Nr. 2868/95 sowie Art. 76 und Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.