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Vorabentscheidungsersuchen des Administrativen sad Veliko Tarnovo (Bulgarien), eingereicht am 10. März 2021 – „NIKOPOLIS AD ISTRUM 2010“ EOOD/Izpalnitelen direktor na Darzhaven fond „Zemedelie“

(Rechtssache C-160/21)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Administrativen sad Veliko Tarnovo

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: „NIKOPOLIS AD ISTRUM 2010“ EOOD

Beklagter: Izpalnitelen direktor na Darzhaven fond „Zemedelie“

Vorlagefragen

Bedeutet der in Art. 75 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1306/20131 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik verwendete Begriff „Zahlung“ den Abschluss des aufgrund eines Zahlungsantrags eingeleiteten Verfahrens?

Ist der tatsächliche Erhalt des vom Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs beantragten Betrags gleichbedeutend mit einer positiven Entscheidung der Zahlstelle über den Antrag auf Aktivierung von Zahlungsansprüchen bzw. stellt der Nichterhalt von Geldbeträgen bei öffentlicher Bekanntgabe von Zahlungen für die jeweilige Maßnahme eine Zurückweisung der beantragten Zahlungsansprüche dar, wenn die Person nicht über die Fortsetzung des Verfahrens mit neuen Kontrollen benachrichtigt wurde?

Verpflichtet die Frist nach Art. 75 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik die Mitgliedstaaten, die Prüfung der Fördervoraussetzungen vor deren Ablauf durchzuführen, und kann diese Prüfung nur ausnahmsweise fortgesetzt werden?

Stellt die Nichteinhaltung der Frist nach Art. 75 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik eine stillschweigende Ablehnung der Beihilfenzahlung dar, wenn der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs nicht über die Durchführung ergänzender Kontrollen unterrichtet wurde und darüber kein schriftliches Dokument vorliegt?

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1     Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. 2013, L 347, S. 549).