Klage, eingereicht am 13. März 2007 - Mineral and Chemical Company "EuroChem" / Rat
(Rechtssache T-84/07)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Open Joint Stock Company Mineral and Chemical Company "EuroChem" (Moskau, Russland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte P. Vander Schueren und B. Evtimov)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Verordnung, insbesondere deren Art. 1, für nichtig zu erklären, soweit er sie und die im Erwägungsgrund 14 a und b der angefochtenen Verordnung genannten mit ihr verbundenen Gesellschaften betrifft;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klägerin, ein russischer Hersteller und Ausführer von Lösungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat, beantragt, die Verordnung (EG) Nr. 1911/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Lösungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat mit Ursprung in Algerien, Belarus, Russland und der Ukraine nach einer Überprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96
1 für nichtig zu erklären.
Die Gemeinschaftsorgane hätten den Normalwert für die Klägerin unrichtig festgestellt und unrichtig mit dem Ausfuhrpreis verglichen; folglich sei zu Unrecht Dumping festgestellt worden. Die Gemeinschaftsorgane hätten dadurch eine Reihe von offensichtlichen Fehlern begangen und gegen Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts verstoßen.
Weiter hätten die Gemeinschaftsorgane gegen Art. 11 Abs. 1 und 3 der Grundverordnung
2 verstoßen, indem sie keine Interimsprüfung im Zusammenhang mit der Überprüfung bei Auslaufen der Maßnahme nach Art. 11 Abs. 2 der Grundverordnung vorgenommen und die angefochtene Verordnung erlassen hätten, die die Zölle auf ursprünglichem Niveau verlängere, während sie verpflichtet gewesen seien und die Möglichkeit gehabt hätten, eine Interimsprüfung entweder von Amts wegen oder aufgrund ausreichender Beweise der Klägerin einzuleiten.
____________1 - ABl. 2006, L 365, S. 26.2 - Verordnung (EG) Nr. 384/96 des Rates vom 22. Dezember 1995 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. 1996, L 56, S. 1).