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Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 4. Dezember 2018 (Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court – Irland) – The Minister for Justice and Equality, The Commissioner of the Garda Síochána/Workplace Relations Commission

(Rechtssache C-378/17)1

(Vorlage zur Vorabentscheidung – Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung – Richtlinie 2000/78/EG – Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters – Einstellung von Polizeibediensteten – Nationale Stelle, die durch Gesetz eingerichtet wurde, um die Durchsetzung des Unionsrechts in einem bestimmten Bereich zu gewährleisten – Befugnis, unionsrechtswidrige nationale Rechtsvorschriften unangewendet zu lassen – Vorrang des Unionsrechts)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Supreme Court

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: The Minister for Justice and Equality, The Commissioner of the Garda Síochána

Beklagter: Workplace Relations Commission

Tenor

Das Unionsrecht, insbesondere der Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts, ist dahin auszulegen, dass es einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, nach der eine nationale Stelle, die durch Gesetz eingerichtet wurde, um die Durchsetzung des Unionsrechts in einem bestimmten Bereich zu gewährleisten, keine Zuständigkeit besitzt, eine unionsrechtswidrige Vorschrift des nationalen Rechts unangewendet zu lassen.

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1     ABl. C 283 vom 28.8.2018.