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Klage, eingereicht am 11. November 2008 - Giordano Enterprises / HABM - José Dias Magalhães & Filhos (GIORDANO)

(Rechtssache T-483/08)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Giordano Enterprises Ltd (Jalan Merdeka, Malaysia) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Nentwig)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: José Dias Magalhães & Filhos Lda (Arrifana, Portugal)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. Juli 2008 in der Sache R 1864/2007-2 aufzuheben, soweit damit die Beschwerde der Klägerin zurückgewiesen wurde;

dem HABM die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "GIORDANO" für Waren der Klassen 18 und 25.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Eingetragene portugiesische Wortmarke "GIORDANO" (Nr. 322 534) für Waren der Klasse 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung, soweit damit dem Widerspruch für bestimmte Waren der Klasse 18 stattgegeben wurde, und im Übrigen Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass zwischen den betroffenen Marken Verwechslungsgefahr bestehe; Verstoß gegen Art. 42 der Verordnung Nr. 40/94 des Rates sowie gegen Regel 15 der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission1, da die Beschwerdekammer fälschlicherweise eine Entscheidung nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 40/94 des Rates getroffen habe, während die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer ihren Widerspruch lediglich auf Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 40/94 des Rates gestützt habe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 1995 L 303, S. 1).