Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 16. Dezember 2009 – Giordano Enterprises/HABM – Dias Magalhães & Filhos (GIORDANO)
(Rechtssache T-483/08)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GIORDANO – Ältere nationale Wortmarke GIORDANO – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke (Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 19, 33)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 28. Juli 2008 (Sache R 1864/2007‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der José Dias Magalhães & Filhos Lda und der Giordano Enterprises Ltd |
Angaben zur Rechtssache
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: | Giordano Enterprises Ltd |
Betroffene Gemeinschaftsmarke: | Wortmarke GIORDANO für Waren der Klassen 18 und 25 |
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: | José Dias Magalhães & Filhos lda. |
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken‑ oder Zeichenrecht: | Portugiesische Wortmarke GIORDANO für Waren der Klasse 25 (Nr. 322534) |
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: | Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben |
Entscheidung der Beschwerdekammer: | Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung, soweit darin dem Widerspruch für bestimmte Waren der Klasse 18 stattgegeben wurde, und Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Giordano Enterprises Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle). |