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Urteil des Gerichts vom 2. Juli 2010 - Lafili/Kommission

(Rechtssache T-485/08 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Zulässigkeit - Begriff der im ersten Rechtszug unterlegenen Partei - Beförderung - Einstufung in die Besoldungsgruppe und die Dienstaltersstufe - Multiplikationsfaktor größer als Eins - Umrechnung in Dienstalter in der Dienstaltersstufe - Art. 7 des Anhangs XIII des Statuts)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Paul Lafili (Genk, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Levi)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall, H. Krämer und K. Herrmann)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 4. September 2008, Lafili/Kommission (F-22/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Paul Lafili trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstanden sind.

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1 - ABl. C 19 vom 24.1.2009.