Language of document : ECLI:EU:T:2011:443





Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 9. September 2011 – Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T-232/06)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung von Dienstleistungen hinsichtlich Spezifikation, Entwicklung, Pflege und Support für IT‑Systeme über Zölle im Rahmen von IT-Projekten – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter – Schadensersatzklage – Verstoß gegen Formerfordernisse – Unzulässigkeit – Nichtigkeitsklage – Frist für den Eingang der Angebote – Frist für die Einreichung von Auskunftsverlangen – Gleichbehandlung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler“

1.                     Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe – Klage auf Ersatz des von einem Unionsorgan verursachten Schadens – Fehlende Angaben zu Art und Umfang des Schadens und zum Kausalitätszusammenhang – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 30‑32)

2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren – Festsetzung der Frist für den Eingang von Ersuchen um zusätzliche Auskünfte – Fehlende Berücksichtigung des Schlusstermins für den Eingang der Angebote – Fehlerhaftigkeit des vorprozessualen Verfahrens – Wirkungen – Nichtigerklärung der streitigen Entscheidung – Voraussetzungen – Beweislast (vgl. Randnrn. 61-68)

3.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung, den Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter zu beachten – Erfordernis, sämtliche Vorteile des ausgewählten Bieters völlig zu neutralisieren – Fehlen (vgl. Randnrn. 74-77)

4.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Gemeinschaften – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen (vgl. Randnrn. 180, 195)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 19. Juni 2006, das Angebot des von der Klägerin und anderen Gesellschaften gebildeten Konsortiums im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens hinsichtlich Spezifikation, Entwicklung, Pflege und Support für IT‑Systeme über Zölle im Rahmen der IT‑Projekte CUST‑DEV nicht zu berücksichtigen und den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie auf Schadensersatz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.